Ab 1. Januar 2019 wird die Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe ersetzt die heutige Empfangsgebühr, die auf Ende 2018 beendet wird. Die Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt 365 Franken je Privathaushalt und Jahr, ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500'000 Franken bezahlt je nach Umsatz zwischen 365 und 35'590 Franken pro Jahr.
Nachdem das Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ergriffen worden ist, wird die Vorlage am 14. Juni 2015 dem Volk vorgelegt. Das revidierte RTVG sieht vor, die Empfangsgebühr aufgrund der technologischen Entwicklung durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und den lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel zuzuweisen. Das neue Abgabesystem ist einfach und gerecht – und entlastet die meisten Haushalte.
Das Volk hat die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) am 14. Juni 2015 angenommen. Damit wird die Empfangsgebühr der technologischen Entwicklung angepasst und die jährliche Gebühr für die Haushalte gesenkt. Ausserdem werden den lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel zugewiesen.
Die Billag hat das Mandat für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren am 11. April 2006 erhalten. Der Vertrag zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Billag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und läuft bis Ende 2014. Das UVEK hat beschlossen, diesen Vertrag bis 2017 zu verlängern. Die Billag bleibt somit bis zum Inkrafttreten eines neuen, vom Parlament zu beschliessenden Abgabesystems Inkassostelle für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren.