Datenlieferung der Kantone und Gemeinden an die künftige Erhebungsstelle für die Haushaltabgabe

Die künftige Erhebungsstelle Serafe AG wird die für das Inkasso der Haushaltabgabe notwendigen Daten aus den Einwohnerregistern direkt von jedem Einwohneramt über die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform des Bundes (Sedex) zugestellt erhalten.

Am 1. Januar 2019 ersetzt eine geräteunabhängige Haushaltabgabe die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Serafe AG war im März 2017 zur künftigen Erhebungsstelle bestimmt worden und bereitet seit Juli desselben Jahres die Einführung der neuen Haushaltabgabe vor. Ab Herbst 2017 sind Datenlieferungen der Kantone und Gemeinden an die künftige Erhebungsstelle möglich.

Das BAKOM hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, die Kantone und Gemeinden über die Datenlieferung für das neue Abgabesystem zu informieren. Auf dieser Seite befinden sich regelmässig aktualisierte Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen.

CH-Standard 0201 

Der eCH-Standard 0201 für die Datenlieferung an die künftige Erhebungsstelle wurde am 7. September 2016 genehmigt. Er ist auf der Website des Vereins eCH verfügbar.

FAQ

Erhalten die Kantone bzw. die Gemeinden eine Entschädigung für die Datenlieferung?

Das RTVG sieht vor, dass die Kantone bzw. Gemeinden für die spezifischen Investitionen, die für die Anpassungen ihres Informatiksystems notwendig sind, finanziell entschädigt werden. Diese Entschädigung beträgt nach Artikel 89 RTVV einmalig höchstens CHF 25'000 für die Kantone und CHF 2'000 für die Gemeinden. Für den Erhalt des Beitrags muss ein Gesuch bei der Erhebungsstelle eingereicht werden. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden: ein Beleg über die effektiven, spezifischen Investitionskosten und das Vorliegen einer Bestätigung der
Erhebungsstelle, dass die Datenlieferungen nach den gesetzlichen Vorgaben und technisch einwandfrei erfolgen. Ohne entsprechenden Beleg wird ein Pauschalbetrag von CHF 5'000 an die Kantone bzw. CHF 500 an die Gemeinden ausgerichtet.

Weshalb können nicht die Daten verwendet werden, die vierteljährlich an das Bundesamt für Statistik gesandt werden?

Ein Datenaustausch braucht gemäss Datenschutzgesetz immer eine gesetzliche Grundlage und darf nur für den im entsprechenden Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Daten, die das Bundesamt für Statistik (BFS) erhält, dürfen nur zu statistischen Zwecken verwendet werden. Für die Datenlieferung an die Erhebungsstelle wurde deshalb im revidierten RTVG eine neue Grundlage geschaffen, die Zweck und Umfang der Datenlieferung regelt.

Weshalb müssen die Daten monatlich und nicht nur vierteljährlich gesandt werden?

Die monatliche Aufdatierung (Update) soll die Fehlerquote minimieren, da die künftige Erhebungsstelle jeden Monat einen Zwölftel aller Rechnungen versenden wird und dazu immer möglichst aktuelle Daten benötigt.

Weshalb werden die Daten nicht über die künftige Nationale Adressdatenbank (NAD) gesendet?

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, mögliche Lösungen für eine nationale Adressdatenbank (NAD) vertieft zu prüfen und dabei insbesondere die Machbarkeit, die Datenschutzaspekte, die Kosten und die Auswirkungen genauer abzuklären. Das Bundesamt für Justiz (BJ) kommt in einem Bericht vom Januar 2016 zum Schluss, dass die Adressdatenbank des Bundesamtes für Statistik (BFS) für die Schaffung einer zentralen Adressdatenbank genutzt werden kann. Diese könnte grundsätzlich auch für die Erhebung der Haushaltabgabe genutzt werden, steht aber erst mittel- bis langfristig zur Verfügung, d.h. erst nach der Einführung des für spätestens 2019 geplanten neuen Abgabesystems. Der Bundesrat wird beschliessen, ob das Projekt NAD ausgearbeitet wird und ein Gesetzgebungsauftrag erteilt wird.

Weshalb verlangt die Billag AG bereits heute Daten für die Erhebung der Empfangsgebühr?

Nach dem heute geltenden Recht (Art. 69 RTVG [2006]) darf die Billag gegen Entgelt bei den Kantonen und Gemeinden Name, Vorname, Adresse, Jahrgang und Haushaltszugehörigkeit erfragen. Sie benötigt diese Angaben um ihre Daten, die sie für das Inkasso der Empfangsgebühren braucht, zu aktualisieren.

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Letzte Änderung 08.03.2018

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