Empfangsgeräte und -arten


Ich benütze mein Fernsehgerät nur für DVD's, Videos, Spielkonsole etc. Muss ich die Empfangsgebühren trotzdem bezahlen?

Die Gebührenpflicht für den Radio-/Fernsehempfang besteht unabhängig davon, ob und wie der Empfänger die Geräte benutzt. Ist in einem Haushalt ein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden, mit dem ein Empfang technisch möglich ist, unterliegt diese Person grundsätzlich der Gebührenpflicht.


Ich habe meinen Kabelanschluss plombieren lassen / Ich habe die Antenne entfernen lassen / Ich habe eine Parabolantenne: Muss ich Empfangsgebühren bezahlen?

Für die Gebührenpflicht spielt es keine Rolle, ob die Programme über Antenne, Satellit, Internet oder Kabel empfangen werden. Es genügt bereits die Möglichkeit, Programme zu empfangen. Wird ein Gerät mit Empfangsteil derart abgeändert, dass ein Empfang technisch unmöglich ist, besteht keine Melde- und Gebührenpflicht. Ist durch wenige Handgriffe (wie z.B. Einstecken der Antenne etc.) ein Empfang möglich, so besteht die Melde- und Gebührenpflicht.


Muss ich für mein Autoradio Empfangsgebühren bezahlen?

Ja. Auch ein funktionsfähiges Autoradio löst die Melde- und Gebührenpflicht für Radioempfang aus.


Ich höre über mein Handy Radio. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?

Ja. Ein Handy gilt als Radiogerät, wenn mit diesem Radioprogramme empfangen werden können.


Ich kann über mein Handy Fernsehprogramme empfangen. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?

Der Gebührenpflicht unterstellt ist der Empfang von Fernsehprogrammen mit einem Mobiltelefon, sei dies das digitale Fernsehen gemäss dem DVB-T-Standard oder geschehe der Empfang mittels Streaming (EDGE/UMTS/HSDPA), beispielsweise "Swisscom TV air" oder "Sunrise Mobile TV". Bei beiden Empfangsmethoden (DVB-T oder Streaming) von Fernsehprogrammen ist die Ton- und Bild-Qualität der Übertragungsverfahren heutzutage mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte vergleichbar.


Ich höre zu Hause nur via Internet Radio, muss ich die Gebühren bezahlen?

Ja. Wenn die Privatperson oder das Unternehmen über einen Computer mit ISDN-Anschluss oder Breitbandanschluss (ADSL; Kabelnetz) verfügt sowie eine den Empfang ermöglichende spezielle Software (Mediaplayer, Realplayer, usw.) installiert hat.


Ich empfange zu Hause Fernsehprogramme nur via Internet. Muss ich die Gebühren bezahlen?

Ja. Wenn ein Breitbandanschluss (ADSL, Kabel etc.), eine entsprechende Software (Mediaplayer, Realplayer etc.) und ein kostenpflichtiges Abonnement (z.B. bei Netstream oder bei einem anderen Internetanbieter, der gleichzeitig Fernsehprogramme anbietet; wie z.B. Sunrise mit Desktop-TV) oder eine Registrierung zwecks Empfang von Fernsehprogrammen (z.B bei Zattoo) vorhanden sind.


Ich betreibe einen Computer mit Internetanschluss via ADSL. Muss ich die Gebühren für den Fernsehempfang bezahlen, wenn ich kein Fernsehen via Internet schaue?

Man muss nur Gebühren bezahlen, wenn man über einen Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz) und eine entsprechende Wiedergabe-Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) verfügt und ein kostenpflichtiges Abonnement bei einer Anbieterin, die Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt, abgeschlossen oder sich kostenlos registriert hat.


Ich arbeite mit meinem Laptop aus dem Büro auch zu Hause. Muss ich nun die Gebühren für den privaten Empfang von Radio- und/oder Fernsehprogrammen via Internet bezahlen?

Falls Sie Ihren Laptop ausschliesslich geschäftlich, nicht aber privat benutzen und sich keine weiteren Empfangsgeräte in Ihrem Haushalt befinden, unterliegen Sie nicht der Melde- und Gebührenpflicht.

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Letzte Änderung 01.11.2010

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