Der Bundesrat entlastet die privaten Fernsehstationen mit Gebührenunterstützung und verändert das Verhältnis zwischen Gebühren und Eigenfinanzierung. Künftig müssen dem ausgerichteten Gebührenbetrag weniger selbst erwirtschaftete Gelder gegenüberstehen als bisher. Gleichzeitig leitet der Bundesrat den Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen im Kabelnetz ein.