Nur öffentlicher Funkverkehr, wie z.B. Jedermannsfunk (CB), Amateurfunk und als Ausnahme Flugfunk, darf in der Schweiz ohne Einschränkungen abgehört werden.
Das Abhören von nicht-öffentlichen Aussendungen, wie z.B. Polizei- und Betriebsfunk, ist illegal und strafbar