In Europa (und auch der Schweiz) muss sowohl die Frequenz- als auch die Geräteregulierung abgeschlossen sein, bevor Endgeräte verwendet werden dürfen.
Frequenzregulierung
Die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Freigabe des Frequenzbandes 5945-6425 MHz für WiFi 6E in Europa (48 CEPT-Länder* inklusive die Schweiz) wurden in der der ECC-Entscheidung (20)01 festgelegt und im November 2020 veröffentlicht.
Die Schweiz hat diese ECC-Entscheidung implementiert.
Die Regulierung für die Frequenznutzung ist im Detail in den Schnittstellen-Anforderungen (RIR) beschrieben und ist entsprechend im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) referenziert.
Basierend auf der ECC-Entscheidung (20)01 und dem ETSI-Standard wurde für dieses neue WAS/RLAN Band die RIR1010-11 erarbeitet, welche die Nutzungsbedingungen festlegt. Somit kann diese Anwendung auf dem gesamten Gebiet der Schweiz ohne Konzession genutzt werden.
Geräteregulierung (Konformität der Geräte)
Zu beachten ist, dass für eine drahtlose Internetverbindung mit WiFi 6E sowohl das Telefon als auch ein drahtloser Router (Access Point) WiFi 6E-fähig sein müssen.
Beide Geräte müssen die die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen genügen. Diese beinhalten u.a. die Pflicht, ein gültiges Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Die Konformität mit den Funkanforderungen kann am einfachsten gezeigt werden, wenn ein von ETSI entwickelter Standard (European Telecommunication Standardization Institute), welcher von der EU-Kommission im Europäischen Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht wurde, angewendet wird (Selbsterklärung durch den Hersteller). Bei der Anwendung von einem solchen Standard gilt Europaweit die Konformitätsvermutung.
Wenn keine solche Standards vorhanden sind oder von dem Hersteller nicht angewendet werden, dann muss eine Konformitätsbewertungsstelle ("notified body") beigezogen werden.
Die für andere Märkte (z.B. USA) produzierten WiFi 6E-Geräte dürfen nicht für den europäischen (Schweizer) Markt zugelassen werden, da die verwendeten Frequenzbänder unterschiedlich sein können. Informationen dazu finden Sie auf der BAKOM Homepage unter "Geräte und Anlagen" ..
Was sind eventuelle Hürden?
Die Publikation vom ETSI Standard könnte sich verzögern, was die Konformitätsbewertung aufwändiger machen könnte.
* Das Electronic Communications Committee (ECC) ist das für Frequenzfragen verantwortliche Gremium der Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (CEPT), einem Zusammenschluss der 48 europäischen Staaten welchem auch die Schweiz angehört. Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.cept.org/ecc.