Drohnen und Flugmodelle

Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt und gelten als Funkanlagen. Die Anzahl der in der Schweiz kommerziell und privat betriebenen Drohnen nimmt kontinuierlich zu.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Luftfahrtentwicklung und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz zuständig:

BAZL Homepage

In Bezug auf die Frequenzspektrum- und Funkanlagen-Regulierung fallen Drohnen in die Zuständigkeit des BAKOM:

  • Drohnen müssen die rechtlichen Anforderungen an die Spektrums- und Gerätekonformität erfüllen, bevor sie auf dem Markt angeboten oder in Verkehr gebracht werden dürfen.
  • Das BAKOM erteilt Konzessionen für die Frequenznutzung von Funkanlagen und Funknetzen. Drohnen sind, soweit sie einen Funksender und oder Empfänger enthalten, Funkanlagen.

Fachkontakt Frequenzen und Funkkonzessionen:
kf-fk@bakom.admin.ch

Konformität von Drohnen

Eine Drohne ist – soweit sie einen Funksender und oder Empfänger enthält – eine Funkanlage. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Marktzugang (z.B. Anbieten, Verkaufen, Verleihen, Inverkehrbringen) und die Konformität von Funkanlagen sind hier beschrieben.

Hinweise zum Kauf von Funkanlagen im Ausland für den Eigengebrauch oder den Wiederverkauf in der Schweiz finden Sie hier.

Fachkontakt Marktzugang und Konformität:
ra-mk@bakom.admin.ch

Einsatz von Frequenzressourcen

Für Befehls- und Steueranwendungen sowie für die Nutzdatenübertragung wie auch für Verkehrsinformations- und Kollisionsvermeidungssysteme werden Frequenzen benötigt.

Die vorhandenen Frequenzen müssen meist mit anderen Nutzern geteilt werden. Da für Drohnen derzeit keine dedizierten Frequenzressourcen zur Verfügung stehen, lässt sich ein störungsfreier Betrieb nicht gewährleisten. Auf internationaler Ebene laufen derzeit Arbeiten zur Lösung dieser Problematik.

Frequenzressourcen zur Steuerung und Kommunikation (Command and Control) sowie zur Übertragung von Nutzdaten (Payload)

Für Befehls- und Steueranwendungen sowie für die Nutzdatenübertragung (ground-to-air / air-to-ground) stehen verschiedene Frequenzbereiche zur Verfügung. Deren Nutzung unterliegt gewissen regulatorischen Rahmenbedingungen (technische Schnittstellenanforderungen (RIR)):

Für obige Frequenznutzungen werden keine Konzession, keine vorgängige Meldung oder kein Fähigkeitszeugnis vorausgesetzt.

Verwendung von Mobilfunkfrequenzen

Im Bereich des Mobilfunks beschränkt sich die Frequenznutzung grundsätzlich auf terrestrische Anwendungen. Inwieweit Mobilfunkfrequenzen auch für die Kommunikation im Luftraum verwendet werden dürfen, wurde auf europäischer Ebene untersucht. Die Ergebnisse sind Anfang Juli 2020 vom Electronic Communications Committee (ECC) im ECC Report 309 publiziert worden. Dieser Bericht hält fest, welche Mobilfunkfrequenzen im Luftraum (bis 10‘000m) verwendet werden dürfen und gilt grundsätzlich für alle Luftraumbenutzer (inkl. Drohnenfunkanwendungen).
Die Ergebnisse dieses Reports werden demnächst im Rahmen einer Entscheidung des ECC verabschiedet.

Frequenzressourcen zur Verkehrsinformation und Kollisionsvermeidung

Die hierfür verwendeten Frequenzen unterliegen gewissen regulatorischen Rahmenbedingungen (technische Schnittstellenanforderungen (RIR)):

Für obige Frequenznutzungen werden keine Konzession, keine vorgängige Meldung oder kein Fähigkeitszeugnis vorausgesetzt.

Frequenzressourcen zur Detektion

Für die Detektion von Drohnen stehen gegenwärtig in der Schweiz keine Frequenzen zur Verfügung. Es sind jedoch Arbeiten im Gange, um Frequenzen für diesen Anwendungszweck zu ermitteln. Sobald diese abgeschlossen sind, werden die regulatorischen Rahmenbedingungen (technische Schnittstellenanforderungen (RIR)) definiert.

Internationale Gremien

ECC WG FM-FM 59 UAS
Die Arbeitsgruppe untersucht Möglichkeiten, geeignete Frequenzen für Befehls- und Steueranwendungen und die Nutzdatenübertragung zu evaluieren (sowohl zur kommerziellen als auch zur behördlichen Nutzung).

ITU-R Working Party 5B

Die Arbeitsgruppe untersucht u.a. Möglichkeiten, geeignete Frequenzen für Befehls- und Steueranwendungen im Zusammenhang mit geostationären Satellitensystemen zu evaluieren. 

Fachkontakt
Letzte Änderung 30.03.2023

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