Der mobile Flugfunkdienst ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt. Der Flugfunk wird in Frequenzen oberhalb des UKW-Radio betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt.
Es handelt sich dabei um Anlagen in Luftfahrzeugen für Verbindungen zu Bodenfunkstellen für die Übertragung von Flugbetriebs- und Flugsicherheitsmeldungen. Luftfahrzeuge wie Ballone, Segelflugzeuge, Deltasegler tauschen auch Meldungen mit ihren Bodenbegleitfahrzeugen aus. Anwender sind Luftfahrtgesellschaften, Flugplätze und Privatpersonen. Die Geräte müssen den Vorschriften des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) entsprechen. Weiter gibt es Anlagen auf Flugplätzen die der Flugsicherheit dienen.
Meldung einer Funkanlage in einem Luftfahrzeug
Formular für das Betreiben von Funkanlagen in Luftfahrzeugen.
Die Meldung kann online ausgefüllt werden auf:
Konzessionsgesuch für feste Bodenfunkstellen des Flugfunkdienstes
Gesuchsformular für das Betreiben von Funkanlagen auf Flugplätzen.
Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:
Meldung einer mobilen Bodenfunkstelle des Flugfunkdienstes
Formular für das Betreiben von Funkanlagen in Bodenbegleitfahrzeugen.
Die Meldung kann online ausgefüllt werden auf:
Übermittlung der Dokumente
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung 13.04.2022