Der mobile Flugfunkdienst ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt. Der Flugfunk wird in Frequenzen oberhalb des UKW-Radio betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt.
Es handelt sich dabei um Anlagen in Luftfahrzeugen für Verbindungen zu Bodenfunkstellen für die Übertragung von Flugbetriebs- und Flugsicherheitsmeldungen. Luftfahrzeuge wie Ballone, Segelflugzeuge, Deltasegler tauschen auch Meldungen mit ihren Bodenbegleitfahrzeugen aus. Anwender sind Luftfahrtgesellschaften, Flugplätze und Privatpersonen. Die Geräte müssen den Vorschriften des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) entsprechen. Weiter gibt es Anlagen auf Flugplätzen die der Flugsicherheit dienen.
Meldung einer Funkanlage in einem Luftfahrzeug
Die Meldung erfolgt seit dem 20. November 2023 grundsätzlich über das eGovernment Portal UVEK des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene
CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.
Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.
Funkanlage in einem Luftfahrzeug melden
Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).
Konzessionsgesuch für feste Bodenfunkstellen des Flugfunkdienstes
Gesuchsformular für das Betreiben von Funkanlagen auf Flugplätzen.
Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:
Meldung einer mobilen Bodenfunkstelle des Flugfunkdienstes
Die Meldung erfolgt seit dem 20. November 2023 grundsätzlich über das eGovernment Portal UVEK des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene
CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.
Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.
Mobile Bodenfunkstelle des Flugfunkdienstes melden
Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).
Übermittlung der Dokumente
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung 20.11.2023