Die Funkkonzession für Vorführungen berechtigt die Konzessionärin, in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen Funkanlagen zu benützen, um sie Dritten vorzuführen.
Gesuch für eine Funkkonzession für Vorführungen
Die Fernmeldanlagen müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Wer Funkanlagen, zu deren Benützung ein Fähigkeitsausweis erforderlich ist benützen will, muss den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. Typische Anwender sind Funkgerätehersteller, Firmen, Verkaufsläden und Aussteller.
Übermittlung der Dokumente
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Letzte Änderung 18.06.2014