Funkvorführungen (Geräte und Anlagen)

Die Funkkonzession für Vorführungen berechtigt die Konzessionärin, in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen Funkanlagen zu benützen, um sie Dritten vorzuführen.

Gesuch für eine Funkkonzession für Vorführungen

Die Fernmeldanlagen müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Wer Funkanlagen, zu deren Benützung ein Fähigkeitsausweis erforderlich ist benützen will, muss den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. Typische Anwender sind Funkgerätehersteller, Firmen, Verkaufsläden und Aussteller.

Übermittlung der Dokumente

Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel

oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:

Fachkontakt
Letzte Änderung 18.06.2014

Zum Seitenanfang

Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 460 58 23

kf-fk@bakom.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/frequenzen-antennen/frequenznutzung-mit-oder-ohne-konzessionen/funkvorfuehrungen-geraete-und-anlagen.html