SNG (Satellite News Gathering) ist eine besonders aktuelle Art der Informationsgewinnung. Beispielsweise dreht ein Aufnahmeteam weitab von der Fernsehstation und sendet entweder live oder das rasch geschnittene Material unmittelbar vor Ort per Satellit an den Heimatsender. Für das Betreiben von SNG-Anlagen bedarf es einer Konzession.Ein Very Small Aperture Terminal (VSAT) ist ein Satellitenempfänger und -sender mit Antennen (aperture) für satellitengestützte Kommunikation. Anders als die ortsfesten Small Apterture Terminals der Satellitenbodenstationen können VSAT-Systeme auch mobil auf LKW oder Containern montiert werden.
Gesuch für eine temporäre SNG / VSAT Konzession
Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:
Gesuch für eine dauerhafte Satellitenfunk-konzession für Eigengebrauch
Gesuch für eine Satellitenfunkkonzession für des Erbringen von Telekommunikationsdiensten
Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf
Koordination und Anmeldung von Satellitensystemen
Das BAKOM ist der Ansprechpartner bei der ITU für Weltraumprojekte, die unter Schweizer Flagge zu meldenden Frequenzen nutzen. Der Austausch der für die Unterstützung eines Koordinations- und Anmeldeverfahrens für ein Satellitenprojekt (ITU Satelliten Filing) erforderlichen Informationen muss über das BAKOM erfolgen.
Bei jedem Weltraumprojekt muss darauf geachtet werden, dass dem BAKOM frühestens sieben Jahre und vorzugsweise spätestens zwei Jahre vor dem geplanten Inbetriebnahme Datum eine allgemeine Beschreibung des Satellitenprojekts übermittelt wird. Die zu diesem Zweck bereitzustellenden Merkmale sind in Anhang 4 der ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst aufgeführt.
Das folgende Dokument definiert die Rolle des BAKOM und der Satellitenbetreiber in Bezug auf ein Weltraumprojekt. Es stützt sich auf die Vollzugsordnung für den Funkdienst und die maßgeblichen nationalen Rechtsgrundlagen: Verwaltung von Anträgen auf Koordinierung und Notifizierung von Satellitensystemen
Jeder Betreiber, der einen Antrag für ein Weltraumprojekt stellen möchte, muss einen Antrag beim BAKOM stellen, der sich in Anhang Nr. 1 des oben genannten Dokuments befindet.
Erbringung von Telekommunikationsdiensten
Übermittlung der Dokumente
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Weitere Informationen
Das BAKOM erlässt die technischen und administrativen Vorschriften. Es bestimmt insbesondere die von der Konzessionspflicht ausgenommenen Frequenzbereiche.
Letzte Änderung 08.04.2025
Kontakt
Sektion Funkkonzessionen
kf-fk@bakom.admin.ch