Mobiler Landfunk

Der nicht öffentliche mobile Landfunk ist eine Möglichkeit, Daten per Funk zu übertragen. Die Anwender sind Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentlichen Verwaltungen und Freizeitunternehmen. Ein Funknetz des mobilen Landfunks besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger Mobilfunkstellen.

Nachfolgend finden Sie Konzessionsbeschrieb und -gesuch für tragbare, mobile oder feste PMR-Sprechfunkgeräte.

Konzessionsgesuch für Funkanlagen in der Frequenzklasse A

Übertragen von betrieblichen Nachrichten in der Frequenzklasse A. In erster Linie handelt es sich um Sprechfunk oder Datenübertragung. Der Zweck, sowie die technischen und betrieblichen Bestimmungen (Frequenz, Leistung, Einsatzgebiet usw.) werden im Netzbeschrieb festgelegt. Die eingesetzten Fernmeldeanlagen müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Typische Anwender sind: Polizei, Feuerwehr, Sanität, Taxi, Bahnen, Transportunternehmen und Bauunternehmen für Anwendungen wie: Auftragserteilung, Koordination von Lösch- und Rettungseinsätzen, Fahrzeugdisposition, Rangierfunk, Kommunikation mit Kranführer etc.

Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:

Gesuch um Erteilung einer befristeten Konzession des mobilen Landfunks

Übertragen von betrieblichen Nachrichten, meist Sprechfunk, anlässlich von befristeten Sportveranstaltungen, Kulturanlässen, Bau- oder Unterhaltsarbeiten etc. Die befristete Konzession des mobilen Landfunks kann für 10, 20 oder 30 Tage und mehr erteilt werden.

Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:

Gesuch für eine befristete UKW-Funkkonzession

Für Übertragungen mittels UKW-Sender für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen wie z.B. Autokinos, Autokonzerte oder Velorennen. Das BAKOM erteilt nur befristete UKW-Funkkonzessionen.

 

Zusätzliche Informationen:

  • Jeder verwendete UKW-Sender muss den geltenden RIR-Vorschriften (RIR = Radio Interface Regulations) entsprechen.  Details hier : https://www.ofcomnet.ch/api/RIR/0201/30
  • Gemäss den geltenden Verordnungen muss diejenige Rechtspersönlichkeit (Firma / Verein / Amt), welche UKW-Frequenzen verwenden will (also der Veranstalter und nicht der Gerätelieferant) als Gesuchsteller / Konzessionärin im Konzessionsgesuch aufgeführt werden.
  • Da nur eine beschränkte Anzahl UKW-Frequenzen verfügbar sind, und da die Zuteilung und Konzessionierung einer UKW-Frequenz einige Zeit benötigt, ist es ratsam, ein UKW-Konzessionsgesuch rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung beim BAKOM einzureichen. Für Konzessionsgesuche, welche in letzter Minute (d.h. 2 Tage vor Beginn einer Veranstaltung) bei uns eintreffen, muss ein Zuschlag von CHF 50.00 verrechnet werden. Dieser Zuschlag garantiert allerdings noch nicht, dass eine freie UKW-Frequenz zugeteilt und konzessioniert werden kann.
  • Eine Bewilligung der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfinden soll, muss zusammen mit dem UKW-Konzessionsgesuch eingereicht werden.  

Private lokale Mobilfunknetze

Die Schweiz hat per 1. Januar 2024 den Frequenzbereich 3’400-3’500 MHz für lokale private Mobilfunknetze – auch Campusnetze genannt – geöffnet. 

Übermittlung der Dokumente

Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel

oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:

Erbringen von Telekommunikationsdiensten

Falls Sie das Frequenzspektrum für das Erbringen von Telekommunikationsdiensten verwenden möchten, müssen Sie es dem BAKOM melden. Besuchen Sie den folgenden Link, um Sie zu informieren und anzukündigen:

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.07.2023

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