Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Bucuresti, April 2012" eine Ship Station Licence. Unter Funkanlagen fallen fix installierte und tragbare VHF-Anlagen, Radar und RIS/AIS-Anlagen. Das Verwenden von tragbaren VHF-Geräten ist international nur auf Berufsschiffen erlaubt. Für das Bedienen der UKW-Anlagen braucht es einen Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Benützung von Hochsee- und Rheinfunkanlagen
Auszüge aus dem internationalen Radioreglement.
Merkblatt über den Binnenschifffahrtsfunk
Informationen über das Erteilen von Ship Station Licence für Funkanlagen auf Schiffen, die den Rhein und die internationalen Wasserstrassen in Europa befahren.
Meldung einer Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk auf einem Kleinfahrzeug < 20 m Länge (Rhein)
Formular für das Betreiben von Funkanlagen auf Kleinfahrzeugen (Sportschiffe und andere Schiffe unter 20 Metern Länge).
Die Meldung kann online ausgefüllt werden auf:
Meldung einer Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk auf einem Rheinschiff > 20 m Länge
Formular für das Betreiben von Funkanlagen auf Berufsschiffen und anderen Schiffen, deren Länge 20 Meter überschreitet.
Die Meldung kann online ausgefüllt werden auf:
Übermittlung der Dokumente
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung 11.03.2021