Binnenschifffahrtsfunk

Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Bucuresti, April 2012" eine Ship Station Licence. Unter Funkanlagen fallen fix installierte und tragbare VHF-Anlagen, Radar und RIS/AIS-Anlagen. Das Verwenden von tragbaren VHF-Geräten ist international nur auf Berufsschiffen erlaubt. Für das Bedienen der UKW-Anlagen braucht es einen Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.

Benützung von Hochsee- und Rheinfunkanlagen

Auszüge aus dem internationalen Radioreglement.

Merkblatt über den Binnenschifffahrtsfunk

Informationen über das Erteilen von Ship Station Licence für Funkanlagen auf Schiffen, die den Rhein und die internationalen Wasserstrassen in Europa befahren.

Meldung einer Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk

Die Meldung erfolgt seit dem 20. November 2023 grundsätzlich über das eGovernment Portal UVEK des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.

Funkanlage für die Binnenschifffahrt melden

Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.11.2023

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