Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) und seine Ausführungsverordnung verpflichten die Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren. Ziel ist es, eine breitere Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zu ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen.
Mit minimalen Geodatenmodellen für die Geobasisdaten werden Realweltobjekte, die in einem bestimmten fachlichen Kontext von Interesse sind, beschrieben, strukturiert und abstrahiert. Ein Datenmodell besteht aus einer Beschreibung der Semantik in Prosa, einem Objektkatalog und einem konzeptionellen Datenmodell (grafisch und textuell beschrieben).