Drahtgebundene und drahtlose Fernmeldeanlagen sind unerlässliche Arbeitsinstrumente. Dies gilt besonders für Sicherheits- und Transportdienste, zunehmend auch für Privatpersonen. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, kontrolliert das BAKOM die auf dem Markt erhältlichen Geräte (Nachweiskontrollen).
Die Konformität wird kontrolliert, wenn die Geräte bereits auf dem Markt erhältlich sind. Das BAKOM führt Stichproben durch. Ausgelöst werden die Kontrollen vor allem auf Grund von Hinweisen.
Das BAKOM kontrolliert nicht alle Fernmeldeanlagen, die auf dem Markt erhältlich sind. Das Vorgehen ist gezielt und erfolgt gemäss den festgelegten Prioritäten unter Berücksichtigung der Ziele und Informationen, welche sich aus der Marktaufsicht ergeben. Die Kontrollen sind weniger auf technische Fragen als auf die Gefahren ausgerichtet, die von einer Anlage ausgehen können.
Das BAKOM veröffentlicht jährlich die Ergebnisse der Aufsicht über die Fernmeldeanlagen vom vorangegangenen Jahr. Diese sind im Allgemeinen im jeweiligen Teil des Jahresberichts und im Detail in den Artikeln des Infomailings aufgeführt. Hier finden Sie die entsprechenden Links.
Das BAKOM kontrolliert mutmasslich nicht konforme Anlagen an den Verkaufsstellen. Es verbietet den Verkauf der kontrollierten Geräte bei offensichtlicher Nichtkonformität vor Ort. Ist die Konformität nicht eindeutig wird ein Muster für nähere Abklärungen ins BAKOM mitgenommen, welche aus einer formellen Kontrolle (Benutzerinformation, Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Notifikation) und einer technischen Prüfung bestehen. Bei einer Anfechtung der aus der Prüfung resultierenden Ergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.