Wer eine Ermässigung für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften beantragen möchte, kann beim BAKOM ein Gesuch um Presseförderung einreichen.
Ein Anspruch auf eine Ermässigung besteht für diejenigen Zeitungen und Zeitschriften, welche die im Postgesetz und der dazugehörigen Verordnung aufgeführten Kriterien erfüllen.
Für die beiden Kategorien "Regional- und Lokalpresse" sowie "Mitgliedschafts- und Stiftungspresse" existieren zwei unterschiedliche Formulare:
Regional- und Lokalpresse
Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Letzte Änderung 01.01.2015