Erste Tests und Messungen des BAKOM mit adaptiven Antennen

Im März 2020 beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das BAKOM, Tests mit adaptiven Antennen durchzuführen.

Die im Rahmen dieses Auftrags vorgenommenen Messungen und Simulationen zeigen Folgendes:

  • Die mittlere Exposition um die adaptiven Antennen ist deutlich geringer als um die herkömmlichen Antennen.
  • Die herkömmlichen Antennen senden vor allem zur Mitte ihres Versorgungsbereichs. Je weiter sich der Benutzer oder die Benutzerin von diesem zentralen Teil befindet, desto geringer wird die Qualität der Übertragung. Die adaptiven Antennen hingegen senden die Daten gezielt an das Endgerät, unabhängig von dessen Position im Versorgungsbereichs. Die Kommunikation behält die gleiche Qualität und Geschwindigkeit, auch am Rande der Zone.
  • Die Power-Lock-Funktion (automatische Leistungsbegrenzung), die in jede adaptive Antenne integriert sein muss, gewährleistet die Einhaltung der Grenzwerte, indem sie die Sendeleistung auf den entsprechenden Mittelwert begrenzt.

Der Bericht "Testkonzession und Messungen adaptive Antennen" vom 24. September 2020 enthält die Ergebnisse der im Sommer 2020 an zwei 5G-Basisstationen durchgeführten Messungen sowie Computersimulationen zur Validierung dieser Messungen. Mit zusätzlichen Simulationen konnte ausserdem die Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung (NIR) visualisiert werden, wenn die gleiche Antenne einen oder mehrere Benutzer bedient, wobei den vielen möglichen Konfigurationen Rechnung getragen wurde.

Der Bericht-Nachtrag "Testkonzession und Messungen adaptive Antennen Nachtrag" vom 8. Februar 2021 bestätigt die Messungen und Simulationen des ersten Berichts und bescheinigt die Zuverlässigkeit der Power-Lock-Funktion, mit der die Sendeleistung von adaptiven Antennen automatisch auf einen Mittelwert beschränkt wird.

Diese beiden Dokumente zeigen, dass die Methode zur Beurteilung der Exposition durch eine konventionelle Antenne nicht unverändert für adaptive Antennen angewendet werden kann. In der Tat wird mit dieser Methode die tatsächliche mittlere Exposition durch adaptive Antennen deutlich überschätzt. Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen führt deshalb einen Korrekturfaktor ein, mit dem sichergestellt werden kann, dass beide Antennentypen gleichbehandelt und die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) eingehalten werden.

Die Ergebnisse der vom BAKOM durchgeführten Tests und Messungen haben wesentlich zur Erarbeitung der vom Bundesamt für Umwelt herausgegebenen Vollzugshilfe für adaptive Antennen beigetragen.

Letzte Änderung 27.04.2021

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