Messen Sie die Qualität Ihres Internetzugangs auf networktest.ch

Wer einen Internetzugang hat, kann neuerdings sowohl zu Hause als auch unterwegs dessen Qualität messen. Die grossen Schweizer Anbieterinnen von Internetzugängen stellen auf der Website networktest.ch ein Tool dafür bereit. Zudem kann die Gesamtheit aller Messergebnisse auch in Form von geografischen Karten oder Vergleichsgrafiken angezeigt werden. So können sich Kundinnen und Kunden bei der Wahl eines Abonnements an der Leistungsqualität orientieren.

*

Jens Kaessner und Sylvain Glatz, Abteilung Telecomdienste und Post

Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die grossen Schweizer Fernmeldedienstanbieterinnen (Salt, Sunrise und Swisscom) neue Transparenz- und Informationspflichten. Unter anderem müssen sie über die Qualität der von ihnen angebotenen Zugangsdienste zum Internet informieren. Diese Informationen sollen die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Wahl eines Abonnements unterstützen und den Wettbewerb unter den Anbieterinnen beleben.

Die Website www.networktest.ch gibt Auskunft über die Tools zur Qualitätsmessung und ermöglicht es, die Dienstqualität zu messen. Die Messergebnisse können danach in Form von Karten und Grafiken dargestellt werden. Zudem stehen die Messdaten der vergangenen Jahre zum Download bereit. Im Vergleich zu anderen auf dem Markt verfügbaren Werkzeuge bieten die Tools auf networktest.ch den grossen Vorteil, dass sie standardisiert und verlässlich sind.

Die Qualitätsmessung kann sowohl mit mobilen Geräten als auch mit Desktop-Computern durchgeführt werden. Die Mobile App steht im App Store (iOS-Geräte) und im Google Play Store (Android-Geräte) zur Verfügung, die Desktop-App für Windows, MacOS und Linux kann von networktest.ch heruntergeladen werden.

Qualitätskriterien

Gegenwärtig können die folgenden Qualitätskriterien gemessen werden: die Geschwindigkeit in beide Richtungen (Upload und Download), die Datenübertragungszeit (Ping) sowie die Signalstärke der Mobilfunknetze. Ab Januar 2024 wird auch die Messung des Jitters (Laufzeitvarianz von Datenpaketen) und der Datenverlustrate angeboten. Zudem soll es möglich sein, die maximalen Übertragungsraten des gewählten Abonnements mit den gemessenen Werten zu vergleichen.

Änderung der Gesetzgebung in zwei Etappen

Seit dem 1. Januar 2021 sind die wichtigsten Fernmeldedienstanbieterinnen gemäss Artikel 12a des Fernmeldegesetzes (FMG) verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Qualität der von ihnen angebotenen Dienste zu informieren. Artikel 10e der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) präzisiert, wie die Messung der Qualität von Internetzugangsdiensten zu erfolgen hat und in welcher Form die Informationen darüber veröffentlicht werden müssen. Die Details der Umsetzung sind schliesslich in den technischen und administrativen Vorschriften (TAV, SR 784.101.113/1.9, Ausgabe 1) geregelt.

Um den Anbieterinnen die Möglichkeit zu geben, ihre Lösungen für die Qualitätsmessung und Information auf möglichst effiziente Weise zu entwickeln, vollzieht das BAKOM diese Änderung der gesetzlichen Vorgaben in zwei Etappen. Nach einer ausgedehnten Versuchsphase tritt am 1. Januar 2024 die Ausgabe 2 der TAV in Kraft (2. Etappe). Diese bringt einige Verbesserungen mit sich und sieht neue Möglichkeiten vor.

Vergleich mit Europa

Wie in fast allen europäischen Ländern haben auch die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz Anspruch auf Informationen über die Qualität ihres Internetzugangs. Im Unterschied zum europäischen Ausland hat sich die schweizerische Regulierungsbehörde (BAKOM) jedoch dafür entschieden, die Qualität der Internetzugänge nicht selber zu messen, sondern dabei die Anbieterinnen miteinzubeziehen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.12.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/bakom-infomailing/infomailing-62/messung-des-internetzugangs.html