Mahnkosten und Betreibungseinleitungsgebühr.
Ab dem 1. Januar 2005 können für nicht bezahlte Rechnungen Mahnkosten in der Höhe von CHF 5.-- pro Mahnung erhoben werden.
Die Gebührenerhebungsstelle kann von gebührenpflichtigen Personen, welche die Radio-/ Fernsehempfangsgebühren nicht bezahlt haben, eine Gebühr in der Höhe von CHF 20.-- für die Einleitung der Betreibung erheben. Diese Gebühr kann nur für eine zu Recht angehobene Betreibung eingefordert werden.
Letzte Änderung 01.04.2007