Folgen der Nichtbezahlung der Empfangsgebühren

Mahnkosten und Betreibungseinleitungsgebühr.

Ab dem 1. Januar 2005 können für nicht bezahlte Rechnungen Mahnkosten in der Höhe von CHF 5.-- pro Mahnung erhoben werden.

Die Gebührenerhebungsstelle kann von gebührenpflichtigen Personen, welche die Radio-/ Fernsehempfangsgebühren nicht bezahlt haben, eine Gebühr in der Höhe von CHF 20.-- für die Einleitung der Betreibung erheben. Diese Gebühr kann nur für eine zu Recht angehobene Betreibung eingefordert werden.

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Letzte Änderung 01.04.2007

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