Empfangsarten

Wann bin ich meldepflichtig? Für was habe ich mich anzumelden? Hier eine Übersicht.

Definition

Meldepflichtig ist das Betreiben von Geräten zum Empfang von Radio-/ Fernsehprogrammen. Die Anmeldung hat vorgängig bei der Billag AG zu erfolgen.

Privater Empfang

Als privat gilt der Empfang der entsprechenden Programme durch die meldende Person und solche, die im gleichen Haushalt leben, sowie deren Gäste.

Gewerblicher Empfang

Als gewerblich gilt der Empfang, wenn in Betrieben Geräte betrieben werden, die zur Information und Unterhaltung, von Personal dienen.

Kommerzieller Empfang

Der Empfang gilt als kommerziell, wenn die Radio- und Fernsehprogramme zur Unterhaltung oder Information von Kunden oder Dritten empfangen werden. Es gibt drei Kategorien, die sich nach der Zahl der Empfangsgeräte richten.

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Letzte Änderung 18.03.2010

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