Allgemeines


Wer erhebt die künftige, geräteunabhängige Haushaltabgabe?

Serafe AG, eine Tochtergesellschaft von Secon AG wird die neue Erhebungsstelle sein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 7. März 2017 den Zuschlag für das Mandat zur Erhebung der künftigen Haushaltabgabe der Serafe AG erteilt. Das neue Abgabesystem wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 starten.


Wer ist die Billag AG?

Die Billag AG ist die vom Bund beauftragte Behörde für das Inkasso der Radio-/ Fernsehempfangsgebühren. Ihr Mandat endet mit dem Start des neuen Abgabesystems.


Ich habe eine Verfügung von der Billag AG erhalten, mit der ich nicht einverstanden bin. Wie muss ich vorgehen?

Sie haben die Möglichkeit, innert dreissig Tagen ab Erhalt der Verfügung beim BAKOM schriftlich Beschwerde einzureichen. Diese hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Sie ist unterschrieben und mit allfälligen Beweismitteln beim BAKOM einzureichen.

Link zu BAKOM Adresse:


Ich habe ein Handy, mit welchem der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen möglich ist. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?

Können über ein Handy Radioprogramme empfangen werden, muss eine Anmeldung für Radio erfolgen. Falls bereits eine Anmeldung für Radio besteht, ist dessen Empfang über das Handy darin eingeschlossen.
Der Gebührenpflicht unterstellt ist ebenfalls der Empfang von Fernsehprogrammen mit einem Mobiltelefon, sei dies das digitale Fernsehen gemäss dem DVB-T-Standard oder geschehe der Empfang mittels Streaming (EDGE/UMTS/HSDPA), beispielsweise "Swisscom TV air" oder "Sunrise Mobile TV". Bei beiden Empfangsmethoden (DVB-T oder Streaming) von Fernsehprogrammen ist die Ton- und Bild-Qualität der Übertragungsverfahren heutzutage mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte vergleichbar.


Ich habe meinen Kabelanschluss plombieren lassen / Ich habe die Antenne entfernen lassen / Ich habe eine Parabolantenne: Muss ich Empfangsgebühren bezahlen?

Für die Gebührenpflicht spielt es keine Rolle, ob die Programme über Antenne, Satellit, Internet oder Kabel empfangen werden. Es genügt bereits die Möglichkeit, Programme zu empfangen. Wird ein Gerät mit Empfangsteil derart abgeändert, dass ein Empfang technisch unmöglich ist, besteht keine Melde- und Gebührenpflicht. Ist durch wenige Handgriffe (wie z.B. Einstecken der Antenne etc.) ein Empfang möglich, so besteht die Melde- und Gebührenpflicht.


Ich bezahle doch Kabelnetzgebühren bereits an den Vermieter. Muss ich Empfangsgebühren bezahlen?

Ja. Die Kabelnetzgebühren haben nichts mit den Empfangsgebühren zu tun. Es sind Gebühren, die man dem Kabelnetzbetreiber für die Möglichkeit des Empfanges von Programmen via Kabelnetz (statt z.B. via Satellit) bezahlen muss. Viele Vermieter belasten die Kosten für den Anschluss an das Kabelnetz den Mietern.


Was ist DVB-T?

DVB-T ist die Abkürzung für Digital Video Broadcasting Terrestrial. Dies bezeichnet die terrestrische (erdgebundene) Verbreitung von digitalen Fernsehsignalen durch die Luft.


Ein Kontrolleur der Billag AG kommt zu mir. Muss ich die Tür öffnen und ihn einlassen?

Es steht Ihnen frei, die Tür zu öffnen und den Kontrolleur der Billag AG einzulassen. Es haben jedoch lediglich die Kontrolleure des BAKOM das Recht, bei Ihnen mit einem Durchsuchungsbefehl Einlass zu begehren.

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Letzte Änderung 14.03.2018

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