Können über ein Handy Radioprogramme empfangen werden, muss eine Anmeldung für Radio erfolgen. Falls bereits eine Anmeldung für Radio besteht, ist dessen Empfang über das Handy darin eingeschlossen.
Der Gebührenpflicht unterstellt ist ebenfalls der Empfang von Fernsehprogrammen mit einem Mobiltelefon, sei dies das digitale Fernsehen gemäss dem DVB-T-Standard oder geschehe der Empfang mittels Streaming (EDGE/UMTS/HSDPA), beispielsweise "Swisscom TV air" oder "Sunrise Mobile TV". Bei beiden Empfangsmethoden (DVB-T oder Streaming) von Fernsehprogrammen ist die Ton- und Bild-Qualität der Übertragungsverfahren heutzutage mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte vergleichbar. Zudem muss der Benützer in aller Regel ein kostenpflichtiges Abonnement lösen oder einen einmaligen Betrag entrichten, damit er via EDGE/UMTS/HSDPA überhaupt Fernsehprogramme empfangen kann. Dadurch zeigt er explizit seine Absicht, diese Fernsehprogramme denn auch wirklich schauen zu wollen.
- Ich habe ein Handy, mit welchem der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen möglich ist. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?
- Ich höre über mein Handy Radio. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?
- Ich kann über mein Handy Fernsehprogramme empfangen. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?
- Ich höre zu Hause nur via Internet Radio, muss ich die Gebühren bezahlen?
- Ich empfange zu Hause Fernsehprogramme nur via Internet. Muss ich die Gebühren bezahlen?
- Ich betreibe einen Computer mit Internetanschluss via ADSL. Muss ich die Gebühren für den Fernsehempfang bezahlen, wenn ich kein Fernsehen via Internet schaue?
- Ich schaue zu Hause Fernsehen via Bluewin TV, muss ich Gebühren bezahlen?
- Ich schaue zu Hause Fernsehen via Zattoo, muss ich die Gebühren bezahlen?
- Was ist DVB-T?
- Ich empfange Fernsehprogramme via DVB-T. Muss ich mich anmelden und die Gebühren bezahlen?
- Ich empfange Fernsehprogramme via EDGE/UMTS. Muss ich mich anmelden und die Gebühren bezahlen?
- Ich arbeite mit meinem Laptop aus dem Büro auch zu Hause. Muss ich nun die Gebühren für den privaten Empfang von Radio- und/oder Fernsehprogrammen via Internet bezahlen?
Ich habe ein Handy, mit welchem der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen möglich ist. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?
Ich höre über mein Handy Radio. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?
Ja. Ein Handy gilt als Radiogerät, wenn mit diesem Radioprogramme empfangen werden können.
Ich kann über mein Handy Fernsehprogramme empfangen. Muss ich mich anmelden und Gebühren bezahlen?
Der Gebührenpflicht unterstellt ist der Empfang von Fernsehprogrammen mit einem Mobiltelefon, sei dies das digitale Fernsehen gemäss dem DVB-T-Standard oder geschehe der Empfang mittels Streaming (EDGE/UMTS/HSDPA), beispielsweise "Swisscom TV air" oder "Sunrise Mobile TV". Bei beiden Empfangsmethoden (DVB-T oder Streaming) von Fernsehprogrammen ist die Ton- und Bild-Qualität der Übertragungsverfahren heutzutage mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte vergleichbar. Zudem muss der Benützer in aller Regel ein kostenpflichtiges Abonnement lösen oder einen einmaligen Betrag entrichten, damit er via EDGE/UMTS/HSDPA überhaupt Fernsehprogramme empfangen kann. Dadurch zeigt er explizit seine Absicht, diese Fernsehprogramme denn auch wirklich schauen zu wollen.
Ich höre zu Hause nur via Internet Radio, muss ich die Gebühren bezahlen?
Ja. Wenn die Privatperson oder das Unternehmen über einen Computer mit ISDN-Anschluss oder Breitbandanschluss (ADSL; Kabelnetz) verfügt sowie eine den Empfang ermöglichende spezielle Software (Mediaplayer, Realplayer, usw.) installiert hat.
Ich empfange zu Hause Fernsehprogramme nur via Internet. Muss ich die Gebühren bezahlen?
Ja. Wenn ein Breitbandanschluss (ADSL, Kabel etc.), eine entsprechende Software (Mediaplayer, Realplayer etc.) und ein kostenpflichtiges Abonnement (z.B. bei Netstream oder bei einem anderen Internetanbieter, der gleichzeitig Fernsehprogramme anbietet; wie z.B. Sunrise mit Desktop-TV) oder eine Registrierung zwecks Empfang von Fernsehprogrammen (z.B bei Zattoo) vorhanden sind.
Ich betreibe einen Computer mit Internetanschluss via ADSL. Muss ich die Gebühren für den Fernsehempfang bezahlen, wenn ich kein Fernsehen via Internet schaue?
Man muss nur Gebühren bezahlen, wenn man über einen Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz) und eine entsprechende Wiedergabe-Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) verfügt und ein kostenpflichtiges Abonnement bei einer Anbieterin, die Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt, abgeschlossen oder sich kostenlos registriert hat.
Ich schaue zu Hause Fernsehen via Bluewin TV, muss ich Gebühren bezahlen?
Ja. Es muss eine Anmeldung erfolgen, wenn man ein kostenpflichtiges Abonnement (z.B. Bluewin TV) bei einer Anbieterin, die Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt, abgeschlossen hat.
Ich schaue zu Hause Fernsehen via Zattoo, muss ich die Gebühren bezahlen?
Ja. Es muss eine Anmeldung erfolgen, wenn eine kostenlose Registrierung (z.B. Zattoo) erfolgt ist (gültig ab 1. September 2008).
Was ist DVB-T?
DVB-T ist die Abkürzung für Digital Video Broadcasting Terrestrial. Dies bezeichnet die terrestrische (erdgebundene) Verbreitung von digitalen Fernsehsignalen durch die Luft.
Ich empfange Fernsehprogramme via DVB-T. Muss ich mich anmelden und die Gebühren bezahlen?
Ja. Der Empfang des digitalen Fernsehens via DVB-T-Standard ist gebührenpflichtig, unabhängig ob er mit einem traditionellen oder mit einem tragbaren Gerät (z.B. Handy, Laptop oder GPS) erfolgt.
Ich empfange Fernsehprogramme via EDGE/UMTS. Muss ich mich anmelden und die Gebühren bezahlen?
Ja. Der Empfang von Fernsehprogrammen via EDGE/UMTS/HSDPA ist gebührenpflichtig. Die Ton- und Bild-Qualität der Übertragungsverfahren ist heutzutage mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte vergleichbar. Zudem muss der Benützer in aller Regel ein kostenpflichtiges Abonnement lösen oder einen einmaligen Betrag entrichten, damit er via EDGE/UMTS/HSDPA überhaupt Fernsehprogramme empfangen kann. Dadurch zeigt er explizit seine Absicht, diese Fernsehprogramme denn auch wirklich schauen zu wollen.
Ich arbeite mit meinem Laptop aus dem Büro auch zu Hause. Muss ich nun die Gebühren für den privaten Empfang von Radio- und/oder Fernsehprogrammen via Internet bezahlen?
Falls Sie Ihren Laptop ausschliesslich geschäftlich, nicht aber privat benutzen und sich keine weiteren Empfangsgeräte in Ihrem Haushalt befinden, unterliegen Sie nicht der Melde- und Gebührenpflicht.
Letzte Änderung 01.11.2010