Ab dem 1. Januar 2005 kann die Billag AG für nicht bezahlte Rechnungen Mahnkosten in der Höhe von CHF 5.-- pro Mahnung erheben.
- Wie hoch sind die Mahnkosten?
- Darf die Billag AG eine Betreibungseinleitungsgebühr erheben und wie hoch ist sie?
- Der Empfang der Radio- oder Fernsehprogramme ist von schlechter Qualität. Muss ich die Gebühren trotzdem voll bezahlen oder gibt es Reduktionsmöglichkeiten?
- Ich habe bemerkt, dass ich die Gebühren während Jahren doppelt bezahlt habe, weil ich doppelt angemeldet war. Was muss ich vorkehren?
- Ich habe meinen Wohnort gewechselt und bekomme keine Rechnungen für Empfangsgebühren mehr. Wie soll ich vorgehen?
- Ich habe eine hohe Nachrechnung erhalten und kann den ganzen Betrag nicht sofort bezahlen. Was kann ich tun?
- Was passiert, wenn ich die Rechnungen nicht zahle?
- Was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Habe ich mit einer Busse zu rechnen?
- Ich habe vor einem Jahr mein Fernsehgerät verschenkt und dies der Billag AG mitgeteilt. Nun habe ich seit sechs Monaten wieder ein Fernsehgerät. Riskiere ich eine Busse wegen schwarzsehen?
- Ich möchte die Gebühren alle drei Monate mit Einzahlungsscheinen begleichen. Was geschieht nun?
- Ich möchte die Gebühren alle drei Monate mittels Debit Direct (Post) oder LSV (Bank) oder E-Rechnung (Bank und PostFinance) begleichen. Muss ich die zusätzlichen Spesen von acht Franken pro Jahr bezahlen?
- Warum müssen nicht alle die Jahresrechnung zum selben Zeitpunkt begleichen?
- Wie werden die gebührenpflichtigen Personen in die verschiedenen Gruppen eingeteilt?
- Die jährliche Rechnung erlaubt Einsparungen. Wieso erhalten die Gebührenzahlenden keine Reduktion? Wer erhält dieses Geld?
Wie hoch sind die Mahnkosten?
Darf die Billag AG eine Betreibungseinleitungsgebühr erheben und wie hoch ist sie?
Ja. Die Betreibungseinleitungsgebühr beträgt CHF 20.--.
Der Empfang der Radio- oder Fernsehprogramme ist von schlechter Qualität. Muss ich die Gebühren trotzdem voll bezahlen oder gibt es Reduktionsmöglichkeiten?
Es ist nicht relevant, ob die Empfangsqualität schlecht ist oder ob gewisse Programme überhaupt nicht empfangen werden können.
Ich habe bemerkt, dass ich die Gebühren während Jahren doppelt bezahlt habe, weil ich doppelt angemeldet war. Was muss ich vorkehren?
Der Billag AG muss dies sofort schriftlich mitgeteilt werden. Es können maximal die innerhalb der letzten 5 Jahre zuviel bezahlten Gebühren zurückerstattet werden.
Ich habe meinen Wohnort gewechselt und bekomme keine Rechnungen für Empfangsgebühren mehr. Wie soll ich vorgehen?
Es muss sofort die Billag AG kontaktiert werden. Die Änderung der Wohnadresse muss dieser mitgeteilt werden.
Ich habe eine hohe Nachrechnung erhalten und kann den ganzen Betrag nicht sofort bezahlen. Was kann ich tun?
Sich bei der Billag AG melden und versuchen, mit ihr eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Billag AG ist jedoch rechtlich nicht verpflichtet, auf den Vorschlag einzugehen.
Was passiert, wenn ich die Rechnungen nicht zahle?
Die Billag AG muss offene Gebühren allenfalls via Betreibung geltend machen. Wer die Gebühren nicht bezahlt, wird von der Billag AG gemahnt und bei Nichtbezahlung betrieben.
Was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Habe ich mit einer Busse zu rechnen?
Die Billag AG ist verpflichtet, dem BAKOM diejenigen Personen zu melden, die ohne vorgängige Meldung ein zum Empfang von Radio-/Fernsehprogrammen geeignetes Gerät zum Betrieb vorbereiten oder betreiben (sog. Schwarzseher und –hörerInnen).
Das BAKOM hat in solchen Fällen von Amtes wegen eine Untersuchung und in aller Regel auch ein Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen.
Wer ein Gerät, das zum Empfang von Radio-/ Fernsehprogrammen geeignet ist, zum Betrieb vorbereitet oder betreibt, ohne dies vorgängig der Billag AG gemeldet zu haben, wird mit Busse bis zu CHF 5'000.-- bestraft.
Ich habe vor einem Jahr mein Fernsehgerät verschenkt und dies der Billag AG mitgeteilt. Nun habe ich seit sechs Monaten wieder ein Fernsehgerät. Riskiere ich eine Busse wegen schwarzsehen?
Eine Anmeldung hätte bereits vor sechs Monaten bei der Billag AG erfolgen sollen. In solchen Fällen ist allenfalls mit einer Busse bis zu CHF 5'000.-- zu rechnen.
Ich möchte die Gebühren alle drei Monate mit Einzahlungsscheinen begleichen. Was geschieht nun?
Sie haben die Möglichkeit, die Gebühren alle drei Monate zu bezahlen. Es werden Ihnen jedoch zusätzliche Spesen in der Höhe von acht Franken pro Jahr verrechnet, da durch diese Zahlungsweise zusätzliche Kosten entstehen. Sie müssen der Billag AG melden, dass Sie die Dreimonatsrechnung wünschen.
Ich möchte die Gebühren alle drei Monate mittels Debit Direct (Post) oder LSV (Bank) oder E-Rechnung (Bank und PostFinance) begleichen. Muss ich die zusätzlichen Spesen von acht Franken pro Jahr bezahlen?
Nein, Sie bezahlen keine zusätzlichen Spesen, denn diese Zahlungsweisen verursachen keine Kosten für den Versand von Rechnungen. Sie müssen der Billag melden, dass Sie die Dreimonatsrechnung wünschen.
Warum müssen nicht alle die Jahresrechnung zum selben Zeitpunkt begleichen?
Die Jahresrechnung wird gestaffelt eingeführt, damit:
- Die SRG regelmässig Geld erhält;
- die Erhebungsstelle ihre Arbeit aufs ganze Jahr verteilen kann.
Aus diesen Gründen werden die Gebührenzahlenden in 12 Gruppen eingeteilt.
Wie werden die gebührenpflichtigen Personen in die verschiedenen Gruppen eingeteilt?
Die Billag AG teilt die Gebührenpflichtigen nach dem Zufallsprinzip den verschiedenen Gruppen zu.
Um keine Kundengruppen (Sprache, Wohnort usw.) zu benachteiligen, werden die Kundinnen und Kunden nach dem Zufallsprinzip eingeteilt.
Die jährliche Rechnung erlaubt Einsparungen. Wieso erhalten die Gebührenzahlenden keine Reduktion? Wer erhält dieses Geld?
Das gesparte Geld kommt der SRG und den Privatsendern und nur indirekt den Gebührenzahlenden zu Gute. Die Umstellung auf die jährliche Rechnung trägt dazu bei, dass die Gebühren für die Jahren 2011 – 2014 nicht erhöht werden müssen.
Letzte Änderung 01.02.2011