BAKOM Infomailing 44

Ausgabe vom 6.04.2017

Light Fidelity: Wenn aus Licht drahtlose Kommunikation wird

Light Fidelity (LiFi) verwendet statt des herkömmlichen Funkfrequenzspektrums das Spektrum des sichtbaren Lichts für die drahtlose Kommunikation. Dieses ist grösser als bei Funkwellen und ermöglicht es LiFi-Systemen, Kommunikationsverbindungen mit hohen Datenübertragungsraten zu garantieren, die Funkfrequenzübertragung im Nahbereich zu ergänzen und idealerweise das Funkspektrum zu entlasten. Das Spektrum des sichtbaren Lichts ist nicht reglementiert und erfordert keine Lizenzen. Wo liegen die Herausforderungen und Chancen dieser neuen Technologie, wie weit sind die Normen gediehen und welche Produkte sind bereits erhältlich?

Zu viele nicht konforme Spielzeuge im Jahr 2016

Die Mehrheit der funkgesteuerten Spielzeuge, die 2016 in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum kontrolliert worden sind, entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Das ist das enttäuschende Ergebnis der letzten gemeinsamen Marktaufsichtskampagne im Funkbereich, die von 18 europäischen Marktüberwachungsbehörden, darunter das BAKOM, durchgeführt worden ist.

Vollständige Marktöffnung für die Registrierung von .ch-Adressen

Die tief greifenden Änderungen im Verwaltungssystem der .ch-Domain-Namen wurden Ende 2016 abgeschlossen. Der Markt für die Registrierung von .ch-Internetadressen ist nun vollständig geöffnet. Die Stiftung SWITCH ist weiterhin für die Verwaltung der Datenbank der .ch-Domain-Namen zuständig, wird jedoch nicht mehr das Endkundengeschäft abwickeln. Ihr Vertrag als Registerbetreiberin, der Mitte 2017 auslaufen wird, ist verlängert worden, da sie die 2016 durchgeführte Ausschreibung gewonnen hat. Hier ein kleiner Rückblick auf die verschiedenen Etappen, die mehr Klarheit und Wettbewerb auf diesem Markt gebracht haben.

Elektronische Signatur auch für juristische Personen

Am 1. Januar 2017 ist der Geltungsbereich für die elektronische Signatur erweitert worden. Dieser beschränkt sich neu nicht mehr nur darauf, die handschriftliche Unterschrift zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen ermöglichen es künftig auch juristischen Personen wie Unternehmen oder Behörden, die von den anerkannten Anbieterinnen ausgestellten digitalen Zertifikate zu verwenden.

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Letzte Änderung 06.04.2017

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