Eckwerte für eine Datenpolitik der Schweiz

Damit die Schweiz ein für Wirtschaft und Bevölkerung attraktiver Datenstandort bleibt, hat der Bundesrat die ersten Eckwerte seiner Datenpolitik festgelegt und Massnahmen in Bezug auf Open Data und Datenportabilität angeordnet.

Sabine Brenner, Geschäftsstelle Informationsgesellschaft

Bereits im März 2017 legte der Bundesrat die übergeordneten Ziele einer Datenpolitik der Schweiz fest: Zugang zu Open Data als Rohstoff einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft, zeitgemässe und kohärente Rechtsgrundlagen sowie Rahmenbedingungen, mit denen sich die Schweiz als attraktiver Standort für eine Wertschöpfung durch Daten positioniert. Im Mai 2018 hat er nun verschiedene Massnahmen verabschiedet, mit denen diese übergeordneten Ziele erreicht werden sollen.

Zugang zu Datenbeständen / Open Data

Beim freien Zugang zu Datenbeständen (Open Data bzw. Open Government Data OGD) sowohl in der Bundesverwaltung als auch bei den bundesnahen Unternehmen wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt. Im Bereich der Open Government Data ist dies auf die Umsetzung der OGD-Strategie 2014-2018 zurückzuführen. Allerdings ist das Potenzial von OGD noch nicht ausgeschöpft. Die OGD-Strategie wird daher bis Ende 2018 revidiert. Nicht zuletzt aufgrund ihrer grossen wirtschaftlichen Bedeutung kommt den Daten im Bereich Geoinformation und Geolokalisierung eine besondere Rolle zu. Auch hier werden deshalb die strategischen Grundlagen bis 2020 überarbeitet, um den Herausforderungen der Digitalisierung optimal Rechnung zu tragen.

Im Bereich der Forschung soll geprüft werden, welche zusätzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, um geeignete Daten einfacher öffentlich zugänglich zu machen. Da der Umgang bundesnaher Unternehmen mit Daten in der Wirtschaft Signalwirkung entfalten kann, werden die Post, die Swisscom und die SBB eingeladen, ihre Open Data-Aktivitäten voranzutreiben und dem Bundesamt für Kommunikation BAKOM regelmässig über die Fortschritte bzw. allfälligen Handlungsbedarf zu berichten. Über eine gesetzliche Grundlage, die bundesnahen Unternehmen dazu zu veranlassen, ihre Daten Dritten für eine Wiederverwendung zur Verfügung zu stellen, verfügt der Bund nicht.

Rechtliche Grundlagen

Im Zusammenhang mit Daten wird immer wieder die Frage nach dem Eigentum gestellt. Der Bundesrat hat diesen Aspekt vom Bundesamt für Justiz (BJ) prüfen lassen. Dieses hält fest, dass die Einführung eines allgemeinen Dateneigentums im schweizerischen Recht nicht zielführend wäre. Wie ein Gutachten der Universität Zürich in diesem Zusammenhang erläutert, sollten stattdessen verschiedene Nutzungskonzepte von Daten einer näheren Betrachtung und allfälligen rechtlichen Ausgestaltung unterzogen werden (z.B. "Sharing the Wealth" zwischen den Datenlieferanten und den Weiterverarbeitenden). Der Bundesrat hat das BJ nun beauftragt zu prüfen, ob sektorspezifisch ein Recht auf Übertragung von Personendaten (Datenportabilität) einzuführen ist. Zu prüfen ist auch, ob punktuell Regelungsbedarf besteht bei der erbrechtlichen Behandlung von Daten, bei der Herausgabe von Daten beim Konkurs eines Cloud-Providers und bei der rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen.

Effizienzsteigerung und Innovation

Der Bundesrat will mit seiner Datenpolitik auch innovative Ansätze zur Effizienzsteigerung und zur administrativen Entlastung der Einwohner und Unternehmen fördern. Deshalb werden neben den genannten neuen Aktivitäten zahlreiche laufende Vorhaben vorangetrieben, dank welchen in Zukunft Daten im Interesse der Allgemeinheit besser genutzt werden können, namentlich in den Bereichen Mobilität, Statistik, Gesundheit und E-Government. Die Datenpolitik des Bundesrates gehört zu den Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz". Mit ihr strebt der Bundesrat an, die Schweiz als attraktiven Lebensraum und innovativen, zukunftsorientierten Wirtschafts- und Forschungsstandort zu positionieren.

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Letzte Änderung 23.08.2018

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