Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) - Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Archiviertes Dossier: Stand 14.06.2015


Am 26. September 2014 hat das Parlament die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) mit 137 zu 99 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) verabschiedet.

Differenzbereinigung in der Herbstsession 2014 (Nationalrat und Ständerat)

Nationalrat

Der Nationalrat hat sich am 11. September 2014 im Rahmen der Differenzbereinigung mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) befasst. Fünf der sechs noch bestehenden Differenzen wurden ausgeräumt. Unter anderem schloss sich der Nationalrat dem Ständerat hinsichtlich der Höhe des Abgabenanteils der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter (4 bis 6 Prozent des gesamten Abgabeertrags) sowie der Verwendung des aufgelaufenen Überschusses des Gebührenanteils an; dieser soll für die Aus- und Weiterbildung und die Digitalisierung der Programmverbreitung von Radios und Fernsehen verwendet werden.

Die einzige verbliebene Differenz betrifft die Frage, ob die Befreiungsmöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte (Opting-out) als Übergangslösung während fünf Jahren bestehen soll. Der Ständerat sprach sich dagegen aus, der Nationalrat bestätigte seinen Entscheid (mit 110:74 Stimmen) und befürwortet nach wie vor eine solche Möglichkeit. Diese Differenz geht nun zurück in den Ständerat.

Ständerat

Der Ständerat hat sich am 16. September 2014 oppositionslos für eine auf fünf Jahre befristete Opting-out-Möglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte entschieden und beseitigte damit die letzte Differenz mit dem Nationalrat.

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-NR 30. Juni 2014)

Differenzbereinigung (30.6.2014)

Debatte im Ständerat

Der Ständerat hat sich am 19. Juni 2014 als Zweitrat mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) befasst. Wie bereits der Nationalrat folgte die kleine Kammer bei der Ausgestaltung der neuen Radio- und Fernsehabgabe dem Vorschlag des Bundesrates. So entschied der Ständerat mit klarer Mehrheit, dass neben den Haushalten auch Unternehmen die Abgabe bezahlen und damit zur Finanzierung des Service public im Radio und Fernsehen beitragen sollen. Der Ständerat lehnte zudem die Befreiungsmöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte (Opting-out) ab, welche der Nationalrat als Übergangslösung während fünf Jahren befürwortet.

Ablösung der Empfangsgebühr durch Abgabe für Radio und Fernsehen

Mit diesen Entscheiden spricht sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat für die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe für alle Haushalte und Unternehmen aus, unabhängig von der Möglichkeit des Programmempfangs. Ausgenommen von der Abgabepflicht sind wie heute Personen, die Ergänzungsleistungen nach AHV/IV beziehen und ausländische Diplomaten sowie neu Unternehmen, deren jährlicher Umsatz unter 500'000 Franken liegt. Die Haushaltabgabe wird von einer privaten Erhebungsstelle eingezogen, die in einer öffentlichen Ausschreibung bestimmt wird und welche die Haushaltdaten von den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern bezieht. Die Unternehmensabgabe wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben, welche die Daten und Prozesse der Mehrwertsteuer nutzt. Dank der grösseren Zahl von abgabepflichtigen Haushalten und Unternehmen wird die Abgabe gegenüber der heutigen Empfangsgebühr sinken.

Keine vorgängige Definition des Service Public

Abgewiesen hat der Ständerat mit grosser Mehrheit einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission, der verlangte, dass vor der Behandlung der RTVG-Revision der Bundesrat einen Bericht über die Service-public-Leistungen der SRG vorlege und dass die von der SRG erwarteten Leistungen präzis definiert würden. Den Service-public-Bericht wird der Bundesrat zwar dennoch ausarbeiten, da der Ständerat am gleichen Tag ein entsprechendes Postulat seiner Kommission angenommen hat. Dies wird die weitere Behandlung der RTVG-Revision im Parlament aber nicht beeinflussen.

Gebührenüberschuss für lokal-regionale Programmveranstalter verwenden

Neben der neuen Radio- und Fernsehabgabe hat der Ständerat weitere Bereiche des RTVG behandelt. Er legte fest, dass der Abgabenanteil der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter (heute "Gebührensplitting") zwischen 4 und 6 Prozent des gesamten Abgabeertrags betragen muss. Der Bundesrat hatte hierfür eine Bandbreite von 3 bis 5 Prozent vorgeschlagen, der Nationalrat eine solche von 4 bis 5 Prozent. Die vom Nationalrat vorgeschlagene fixe Aufteilung dieses Abgabenanteils auf die Radioveranstalter (36%) und die Fernsehveranstalter (64%) verwarf der Ständerat. Er beschloss, dass die Aufteilung auf Radio und Fernsehen nicht im Gesetz festgelegt, sondern vom Bundesrat nach dem Finanzierungsbedarf für die Erfüllung der Leistungsaufträge der lokal-regionalen Veranstalter vorgenommen werden soll. Ebenfalls anders als der Nationalrat will der Ständerat den bisher aufgelaufenen Überschuss des Gebührenanteils der lokal-regionalen Veranstalter von rund 45 Mio. Franken verwenden, nämlich für die Aus- und Weiterbildung und die Digitalisierung der Programmverbreitung von Radios und Fernsehen mit einem Gebührenanteil. Der Nationalrat hatte sich für den Vorschlag des Bundesrates, den Überschuss den Gebührenzahlenden zurückzuerstatten, ausgesprochen. Der Ständerat will ausserdem die Archivierung von Radio- und Fernsehprogrammen künftig aus der Empfangsgebühr bzw. aus der Abgabe unterstützen, statt wie bisher aus der Konzessionsabgabe und allgemeinen Bundesmitteln. Schliesslich schrieb der Ständerat ausdrücklich ins RTVG, dass die Verlängerung von Radio- und Fernsehkonzessionen ohne vorgängige öffentliche Ausschreibung zulässig sei.

Unbestritten waren im Ständerat wie bereits im Nationalrat u.a.: Die Pflicht der regionalen Fernsehveranstalter mit Konzession, ihre Hauptinformationssendung zu untertiteln, die Streichung der Meinungs- und Angebotsvielfalt als Konzessionsvoraussetzung und die Verbesserung der Finanzierung neuer Verbreitungstechnologien. Ohne Opposition stimmte der Ständerat zudem den Entscheiden des Nationalrats zu, die Regionaljournale in den Radioprogrammen der SRG auf maximal eine Stunde pro Tag zu begrenzen und im Stiftungsrat von Mediapulse die Sprachregionen und die Geschlechter angemessen zu berücksichtigen.

Das Geschäft geht nun in die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat.

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR März/April 2014)

Detailberatung (28.4.2014)

Eintretensdebatte/Detailberatung (31.3./1.4.2014)

Debatte im Nationalrat

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) löste im Nationalrat eine intensive Debatte aus. Allein mit der neuen Radio- und Fernsehabgabe befasste sich der Rat am 12. März 2014 während viereinhalb Stunden. Am Ende entschied sich der Nationalrat durchwegs für den Vorschlag des Bundesrates.

Er lehnte alle der zahlreichen Änderungsanträge ab - mit einer Ausnahme: Während fünf Jahren ab Einführung der neuen Abgabe sollen Haushalte von der Abgabe befreit werden können, in denen kein Gerät zum Empfang von Radio oder Fernsehen zur Verfügung steht.

Ablösung der Empfangsgebühr durch Abgabe für Radio und Fernsehen

Mit diesen Entscheiden spricht sich auch der Nationalrat für die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe für alle Haushalte und Unternehmen aus, unabhängig von der Möglichkeit des Programmempfangs. Ausgenommen von der Abgabepflicht sind wie heute Personen, die Ergänzungsleistungen nach AHV/IV beziehen und ausländische Diplomaten sowie neu Unternehmen, deren jährlicher Umsatz unter 500'000 Franken liegt. Die Haushaltabgabe wird von einer privaten Erhebungsstelle eingezogen, die in einer öffentlichen Ausschreibung bestimmt wird und welche die Haushaltdaten von den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern bezieht. Die Unternehmensabgabe wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben, welche die Daten und Prozesse der Mehrwertsteuer nutzt. Dank der grösseren Zahl von abgabepflichtigen Haushalten und Unternehmen wird die Abgabe gegenüber der heutigen Empfangsgebühr sinken.

Keine vorgängige Definition des Service Public

Abgewiesen hat der Nationalrat einen Nichteintretensantrag sowie zwei Rückweisungsanträge, welche eine vorgängige Definition des Service public im Radio und Fernsehen, eine Finanzierung dieses Service public durch eine Steuer bzw. eine Finanzierung über den Bundeshaushalt verlangten. Verworfen wurden im Rat ausserdem Änderungsanträge mit (u.a.) diesen Forderungen: Erhebung der Abgabe mit der direkten Bundessteuer, Abgabe in Staatsrechnung ausweisen, Festlegung der Abgabe durch das Parlament (statt Bundesrat), Maximalabgabe von 360 Franken pro Jahr, dauerhafte Opting-out-Möglichkeit für Haushalte und für Unternehmen sowie der Verzicht auf eine Unternehmensabgabe. Dieser letztgenannte Antrag wurde allerdings nur äusserst knapp abgelehnt, mit Stichentscheid des Ratspräsidenten.

Überschuss den Gebührenzahlenden zurückerstatten

Neben der neuen Radio- und Fernsehabgabe hat der Nationalrat weitere Bereiche des RTVG behandelt. So legte er fest, dass der Abgabenanteil der lokalen und regionalen Radio und Fernsehveranstalter (heute "Gebührensplitting") zwischen 4 und 5 Prozent des gesamten Abgabeertrags betragen muss. Der Bundesrat hatte hierfür einen Bereich von 3 bis 5 Prozent vorgeschlagen. Gleichzeitig fixierte der Nationalrat die Aufteilung dieses Abgabeanteils auf die Radioveranstalter (36%) und die Fernsehveranstalter (64%). Der Bundesrat hatte diese Aufteilung im Gesetz offen lassen wollen. Abgelehnt hat der Nationalrat (u.a.) die Einführung der politischen Werbung im Radio und Fernsehen, ein Werbeverbot für das gesamte übrige publizistische Angebot der SRG (Online-Angebot, Swissinfo, Teletext, u.a.) und die Aufhebung der Beschränkung auf zwei Radio- und Fernsehkonzessionen pro Unternehmen. Mit knappem Mehr hat der Nationalrat die Dauer der Regionaljournale in SRG-Radioprogrammen auf eine Stunde pro Tag beschränkt. Ebenfalls nur knapp entschied sich der Nationalrat dafür, den bisher aufgelaufenen Überschuss des Gebührenanteils der lokal-regionalen Veranstalter von rund 45 Mio. Franken den Gebührenzahlenden zurückzuerstatten. Die vom Rat verworfene Alternative hätte die Verwendung des Überschusses für die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden sowie für die Digitalisierung der Programmverbreitung vorgesehen.Unbestritten waren u.a.: Die Pflicht der regionalen Fernsehveranstalter mit Konzession, ihre Hauptinformationssendung zu untertiteln, die Streichung der Meinungs- und Angebotsvielfalt als Konzessionsvoraussetzung und die Verbesserung der Finanzierung neuer Verbreitungstechnologien.

Das Geschäft geht nun zur Behandlung an den Ständerat.

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-NR / ab Juli 2013)

Detailberatung (21. Oktober 2013)

Detailberatung (19. - 20. August 2013)

Eintretensdebatte (4. Juli 2013)

Botschaft des Bundesrates (29.05.2013)

Die künftige Abgabe für Radio und Fernsehen ist anders als die heutige Empfangsgebühr nicht mehr an ein Empfangsgerät gekoppelt und daher von jedem Haushalt und Unternehmen zu bezahlen. Grund für den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Heute ermöglichen auch multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang. Was als Empfangsgerät gilt, ist nicht mehr klar. Dies führt dazu, dass heute annähernd jeder Haushalt Zugang zu Radio- oder Fernsehprogrammen hat und gebührenpflichtig ist. Der grosse administrative Aufwand für die An- und Abmeldungen bei der Gebühren-Erhebungsstelle und die damit verbundenen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben rechtfertigen sich nicht mehr. Zudem kommt heute die Allgemeinheit für die fehlenden Beträge der Schwarzsehenden und -hörenden auf. Die Abgabe löst diese Probleme in einem sachgerechten und zweckmässigen System. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues, geräteunabhängiges Abgabesystem auszuarbeiten. Unveränderter Zweck der Abgabe ist die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen der SRG und von privaten Radio- und Fernsehprogrammen mit einem Leistungsauftrag in allen Landesteilen der Schweiz (Service public). Die neue Abgabe soll jedoch nicht dazu führen, dass diese Stationen mehr Geld erhalten. Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, bezahlen die Einzelnen deshalb voraussichtlich weniger.

Die Botschaft wird nun durch die Eidgenössischen Räte behandelt. Mit einer Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes ist nicht vor 2015 zu rechnen. Der Wechsel zum neuen Abgabesystem wird erst realisiert werden können, wenn die neue Erhebungsstelle eingesetzt ist und ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dies dürfte zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen.

Die Teilrevision in Kürze

Die Dokumente

Vernehmlassung (09.05.2012 - 29.08.2012)

Auftrag des Parlaments - Bericht des Bundesrates vom Januar 2010

Eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) vom Februar 2010 verlangte, dass der Bundesrat eine Vorlage für ein neues System der Empfangsgebühr ausarbeitet, in welchem grundsätzlich alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe bezahlen sollen.

Die Grundlage für den Vorstoss der KVF-N bildete ein Bericht des Bundesrates vom Januar 2010, in welchem Alternativen zur aktuellen Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen vorgestellt und bewertet werden (Bericht siehe unten). Auslöser für den Bericht, den die KVF-N mit einem Postulat vom Februar 2009 verlangt hatte, waren die zunehmenden Probleme, welche heute die Anknüpfung der Gebühr an das Radio- bzw. Fernseh-Empfangsgerät bereitet.

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Letzte Änderung 19.12.2014

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