Der Bundesrat ist am 27. Februar 2008 zum Schluss gelangt, dass die geltende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internet-Provider genügt, um die Netzwerkkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Eine neue, ausdrückliche Regelung würde nicht die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöhen, sondern lediglich den Interessen von Vertretern der Providerbranche an einer weitergehenden Entlastung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit dienen.