Offenes Internet/ Netzneutralität

Seit 1.1.2021 ist das Offene Internet in der Schweiz in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes (FMG) geregelt.

Details dazu bestimmt Artikel 10f der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV).

Von Oktober 2013 bis Oktober 2014 hat eine Arbeitsgruppe des Bundes mit verschiedenen Interessenvertretern und Fachleuten Grundlagen zur Diskussion der Netzneutralität erarbeitet. In ihrem Bericht wurde eine Auslegeordnung zu Fragen der Netzneutralität vorgenommen. 

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Letzte Änderung 26.01.2021

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