Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videokonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme, Ohrhörer, die über ein kabelgebundenes Ladegerät aufgeladen werden, müssen ab dem 28. Dezember 2024 mit einer Ladeschnittstelle vom Typ USB-C (EN IEC 62680-1-2: 2022) ausgestattet sein. Laptops müssen ab dem 28. April 2026 ebenfalls über USB-C verfügen.
Die oben genannten Produkte müssen mindestens ohne Ladegerät in Verkehr gebracht werden. Eine Variante mit Ladegerät kann ebenfalls in Verkehr gebracht werden.
Je nachdem, ob das Produkt mit oder ohne Ladegerät in Verkehr gebracht wird, muss eines der beiden folgenden Piktogramme in einer Grösse von mindestens 12,8 mm x 9,3 mm auf der Verpackung erscheinen (hochauflösende Bilder sind verfügbar unter: The EU common charger:
Das Piktogramm muss sichtbar und lesbar angebracht. Im Falle eines Fernabsatzes muss es in der Nähe der Preisangabe angebracht.
Darüber hinaus müssen Funkanlagen, die mit einem drahtgebundenen Ladegerät mit Spannungen von mehr als 5 Volt, Strömen von mehr als 3 Ampere oder einer Leistung von mehr als 15 Watt aufgeladen werden können:
- die Technologie der Stromversorgung über einen USB-Anschluss "USB Power Delivery", wie in EN IEC 62680 1 2: 2022 beschrieben, integrieren und
- sicherstellen, dass jedes zusätzliche Ladeprotokoll die volle Funktionalität der Stromversorgung über den USB-Anschluss ermöglicht, unabhängig davon, welches Ladegerät verwendet wird
Das Protokoll "USB Power Delivery" (USB PD) passt die zu liefernde Energie an die Lade- und Temperaturanforderungen des Geräts an, wodurch die Ladezeiten dieser Anlagen um bis zu 70 % reduziert werden können.

Informationen über die Spezifikationen für die Ladekapazität von Funkanlagen und kompatible Ladegeräte müssen in den Anweisungen und auf der Verpackung in Form des folgenden Etiketts mit einer Grösse von mindestens 12,8 mm x 9,3 mm enthalten sein (ein hochauflösendes Bild ist verfügbar unter: The EU common charger):
XX: Mindestleistung [W], die zum Aufladen der Anlage erforderlich ist
YY: Benötigte Leistung [W], um die maximale Ladegeschwindigkeit zu erreichen.
Folgender Text muss in die Anleitung aufgenommen werden: "Die Leistung des Ladegeräts muss von einer von der Funkanlage benötigten Mindestleistung von [xx] Watt bis zu einer zum Erreichen der maximalen Ladegeschwindigkeit benötigten Höchstleistung von [yy] Watt reichen".
Die Abkürzung USB PD muss angezeigt werden, wenn die Funkanlage dieses Protokoll unterstützt.
Das Etikett muss in der Anleitung und auf der Verpackung abgedruckt werden. Wenn keine Verpackung vorhanden ist, ist das Etikett sichtbar und lesbar an der Funkanlage anzubringen. Wenn die Größe oder die Art der Funkanlage ein anderes Vorgehen nicht zulässt, kann das Etikett als separates Dokument gedruckt werden, das der Funkanlage beiliegt. Im Falle des Fernabsatzes ist das Etikett in der Nähe der Preisangabe anzubringen.


Letzte Änderung 31.01.2025