Funkanlagen müssen die folgenden grundlegenden Anforderungen einhalten:
- Elektrische Sicherheit und Schutz der Gesundheit (die Anlage darf weder Personen noch Haustiere oder Eigentum gefährden).
- Elektromagnetische Kompatibilität (die Anlage darf andere Anlagen nicht stören und muss selber eine gewisse Störfestigkeit aufweisen)
- Effiziente Nutzung des Spektrums und Beitrag zu seiner effizienten Nutzung um Störungen zu verhindern (die Anlage soll nur das zur Übertragung der Information notwendige Frequenzspektrum verwenden. Die nicht-relevanten Aussendungen werden eingeschränkt)
In gewissen Fällen kann das BAKOM, basierend auf der gängigen internationalen Praxis, für gewisse Anlagentypen das Einhalten zusätzlicher grundlegenden Anforderungen fordern.
Die grundlegenden Anforderungen werden in den von den europäischen Gremien erstellen technischen Normen umgesetzt. Diese Normen werden vom BAKOM übernommen und als Liste im Bundesblatt veröffentlicht.
In den technischen Schnittstellenanforderungen wird angegeben, welche technischen Normen auf welche Anwendungen anwendbar sind.