Powerline Communications (PLC)

PLC ist eine Übertragungstechnik (z.B. für Internet-Datenverkehr), die als Alternative zu anderen Übertragungstevchnologien wie z.B. xDSL (Breitbandtechnik auf normalen Telefonleitungen) und CATV (Breitbandtechnik auf dem Fernsehkabelnetz) auf der sog. letzten Meile eingesetzt werden kann.

Betreiber sind oft die Energieversorgungsunternehmen, die ihre Endgeräte mit PLC ansteuern und auslesen (z.B. Stromzähler) und ihren Kunden ausser Strom eventuell noch andere Telekommunikationsdienste über das Stromnetz anbieten könnten.

PLC moduliert ein hochfrequentes Datensignal auf eine elektrische Leitung und nutzt diese als Übertragungsmedium. Damit können Daten übertragen werden ohne beispielsweise Ethernet oder Mobilfunk zu verwenden. So können Kommunikationsnetze auf bereits bestehenden Leitungen des Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz gebaut werden.

Die Nutzung auf Freileitungen ist nur befristet und unter Auflagen mit einer Bewilligung für Frequenzbänder unter 148.5 kHz zugelassen.

PLC-Typen:

  • Es gibt zum einen die "Schmalband"-PLC-Technik; diese ist im Frequenzband von 9 kHz bis 148,5 kHz angesiedelt und basiert auf der CENELEC-Norm EN 50065 und ermöglicht Datenraten bis zu 150 kbit/s.
  • Andererseits gibt es die "Breitband"-PLC-Technologie; diese ist frequenzmässig zwischen 1,6 MHz und 30 MHz lokalisiert und soll die Übertragung von Datenraten bis zu 5 Mbit/s (z.B. Internet-, Multimedia-Anwendungen) erlauben. Für Breitband-PLC gibt es momentan noch keine internationalen Normen. Um alle Möglichkeiten dieser Technologie voll auszuschöpfen, müssen auf internationaler Ebene weitere Normen erarbeitet werden.

Meldepflicht

Alle Betreiberinnen und Betreiber von Telekommunikationsnetzen mit PLC-Technologie in Starkstromnetzen (öffentlich oder privat), einschliesslich Hausinstallationen, melden Ihre Anlagen dem BAKOM. Dies gilt insbesondere für Netze zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten, zur Überwachung und Verwaltung von elektrischen Geräten (Smart Metering / Smart Grid) sowie zur Übertragung von Informationen innerhalb eines Tunnels, eines öffentlichen Gebäudes oder mehreren nicht aneinandergebauten Gebäuden.

Wird eine PLC-Anlage neu in Betrieb genommen, erweitert, angepasst oder ausser Betrieb genommen, muss dies dem BAKOM ebenfalls gemeldet werden.

Von dieser Meldepflicht befreit sind:

  • private Hausnetze (z. B. in einer Wohnung oder in einem Haus, mit PLC-Adaptern, die an Steckdosen angeschlossen werden);
  • Netze, welche ausschliesslich in den Frequenzbändern bis höchstens 148,5 kHz arbeiten.

Jeweils bis am 31. Januar muss dem BAKOM eine Statistik zum Vorjahr eingereicht werden, auf welcher die nachgewiesenen Störfälle, die gestörten Fernmelde- und Rundfunkdienste sowie die erarbeiteten Lösungen zur Behebung dieser Störungen aufgelistet sind.

Meldeformulare:

Konzession

PLC benötigt als Technologie keine Konzession. Hingegen benötigen Fernmeldedienstanbieter eine Konzession für das Anbieten von Fernmeldediensten.

Voraussetzungen betrieb

Grundsätzlich muss ein PLC-Netz, wie jede Fernmeldeanlage, die grundlegenden Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (VEMV) sowie der elektrischen Sicherheit erfüllen, damit es in Betrieb genommen werden darf und andere Übertagungsdienste nicht stört. Diese grundlegenden Anforderungen sind in den Normen formuliert. In der Schweiz ist der Betrieb von PLC-Netzen durch die Technischen und administrativen Vorschriften (TAV) betreffend die leitungsgebundenen Fernmeldeanlagen mit PLC-Technologie (Anhang 5.1 zur Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 26. Mai 2016 über Fernmeldeanlagen, SR 784.101.21 / 5.1) geregelt.

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Letzte Änderung 07.02.2024

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