Vorsicht vor nicht konformen Mobiltelefonen

Die Zahl der nicht konformen Mobiltelefone, die auf dem Schweizer Markt und vor allem im Internet angeboten werden, steigt. Das stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf dem Markt für Fernmeldeanlagen bei Ausübung seiner Aufsichtsfunktion fest. Zusätzlich zu den auf die Marktakteure ausgerichteten verpflichtenden Massnahmen möchte das BAKOM auch die Benutzerinnen und Benutzer sowie Käuferinnen und Käufer solcher Telefone sensibilisieren.

Bei der Ausübung seiner Aufsichtsfunktion bezüglich Konformität von Mobiltelefonen hat das BAKOM festgestellt, dass viele Handys aus dem niedrigen Preissegment, die sich an Spitzenmodelle grosser Marken anlehnen, weder in formaler noch in technischer Hinsicht konform sind. Basismodelle, die keine neuartigen Funktionen enthalten, sind ebenfalls von diesem Problem betroffen. Diese hauptsächlich auf dem asiatischen Markt produzierten Geräte wurden als nicht konform erklärt. Die meisten davon dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden.

Es ist daher wichtig, dass die Akteure auf diesem Markt informiert und für dieses Problem sensibilisiert werden. Dasselbe gilt für die Konsumentinnen und Konsumenten. Sie laufen beim Kauf eines solchen Mobiltelefons Gefahr, Besitzerin oder Besitzer eines nicht konformen Geräts zu werden und so Störungen in den Mobilfunknetzen zu verursachen. Es ist daran zu erinnern, dass das Inverkehrbringen von Fernmeldeanlagen reglementiert ist und zwar auf der Grundlage der europäischen Richtlinie 2014/53/EU.

Kauf

Das BAKOM empfiehlt, folgende Punkte vor dem Kauf eines Mobiltelefons zu überprüfen: 

  • Das Konformitätskennzeichen CE oder TD muss auf der Verpackung und auf dem Mobiltelefon (evtl. im Akkufach) angebracht sein.
  • Eine Konformitätserklärung (Kopie) muss dem Mobiltelefon beiliegen. Fehlt diese, muss in den Unterlagen darauf hingewiesen werden, dass das Gerät der europäischen RE-Richtlinie entspricht. Es muss auch angegeben sein, wo diese Erklärung erhältlich ist. Oft befindet sich eine Kopie der Konformitätserklärung im Benutzerhandbuch. Bei Käufen über das Internet kann der Konsument vom Verkäufer eine Kopie der Konformitätserklärung anfordern.

Verkauf

Die Verkäufer von Mobiltelefonen oder von Fernmeldeanlagen im Allgemeinen müssen neben den oben genannten Aspekten auch dafür sorgen, dass die Bedingungen für das Inverkehrbringen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Das Telefon oder das Akkufach müssen folgendermassen gekennzeichnet sein:
    Typ, Name des Herstellers und Seriennummer.
  • Die Angabe der Schnittstellen von Fernmeldenetzen, an die das Telefon angeschlossen werden kann, muss gut lesbar im Internetangebot enthalten sein und dem Gerät beiliegen.
  • Der Verkäufer muss die technische Dokumentation zur Verfügung stellen können. Er muss sicherstellen, dass sie zugänglich ist und auf Anfrage des BAKOM innert 10 Tagen zugestellt werden kann. Es wird auch empfohlen, dass der Verkäufer über eine Kopie verfügt.

Es ist festzuhalten, dass der Verkäufer oder Importeur dafür verantwortlich ist, dass alle Bedingungen für das Inverkehrbringen und insbesondere die wesentlichen Anforderungen erfüllt werden, wie elektrische Sicherheit und Gesundheit, elektrische Kompatibilität und effiziente Frequenznutzung. Der Verkäufer oder Importeur muss vom Hersteller alle Garantien verlangen, dass seine Anlage konform ist.

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Letzte Änderung 22.03.2010

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