Die Einnahmen der Abgabe, rund 1,37 Milliarden Franken jährlich, werden für die Finanzierung der Radio-/ Fernsehprogramme der SRG SSR und für konzessionierte private Veranstalter (Lokalradios, Privatfernsehen) verwendet. Damit wird der Service public in allen Landesteilen sichergestellt und die Demokratie gestärkt, wovon das ganze Land und alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.
Abgabenanteile für private Radio- und Fernsehstationen
Am 1. Juli 2016 trat das teilrevidierte RTVG in Kraft. Damit kann der Abgabenanteil für Veranstalter mit Abgabenanateil (Gebührenanteil) 4 bis 6 Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen betragen. Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 und am 18. Oktober 2017 entschieden, den lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel zuzusprechen. Er hat den entsprechenden Anteil zuerst auf 5 Prozent bzw. um 13,5 Millionen Franken und ab 2019 auf 6 Prozent erhöht. Den Lokalradios und Regionalfernsehen fliessen damit insgesamt 81 Millionen Franken zu.
Die folgende Übersicht zeigt die Gebührenanteile der Lokalradio- und Regionalfernsehveranstalter ab dem 1. Januar 2019.
Verwaltung der Abgabenanteile durch den Bund
Die Abgabenanteile für die Begünstigten werden je Verwendungszweck vom Bundesrat bestimmt. Es handelt sich um maximale Beträge. Können nicht alle Beträge vollumfänglich ausbezahlt werden, bleibt das Geld auf dem entsprechenden Konto.
Gemäss Artikel 40 Absätze 1 und 2 RTVV werden die Saldi der Abgabenanteile nach Artikel 68a sowie Artikel 109a Absätze 1 und 2 RTVG in der Bilanz des Bundes ausgewiesen.
Das BAKOM veröffentlicht den Ertrag und die Verwendung der Abgabenanteile nach Artikel 40 Absatz 1 RTVV.
Letzte Änderung 01.11.2023
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