UKW-Minisender

In der Schweiz dürfen Minisender, die den UKW-Frequenzbereich (87.5 – 108 MHz (UltraKurzWellen)) nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen in Verkehr gebracht werden. Damit der Handel und Betrieb solcher UKW-Minisender erlaubt sind, müssen unter anderem folgende Grundregeln eingehalten werden: Wahl des Sendekanals, beschränkte Leistung, automatische Abschaltung bei fehlendem Signal.

Minisender, die den UKW-Frequenzbereich (87.5 – 108 MHz) nutzen, dürfen in der Schweiz gemäss der Empfehlung der CEPT (Europäische Konferenz für Post und Fernmeldewesen) über die Nutzung von Geräten mit kurzer Reichweite (ERC/REC 70-03) angeboten, in Verkehr gebracht und betrieben werden.

Geräte, welche die unten beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen weder angeboten, noch in Verkehr gebracht oder betrieben werden.

Anforderungen

Minisender sind gemäss Fernmeldegesetz Funkanlagen und müssen deshalb zwingend die Anforderungen der Verordnung über Fernmeldeanlagen erfüllen.

Minisender müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren (bei dem geprüft wird, ob die grundlegenden Anforderungen eingehalten werden) erfolgreich durchlaufen haben und die übrigen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (Konformitätserklärung, Kennzeichnung der Anlage und Benutzerinformationen) erfüllen. Ausserdem müssen sie zwingend den in der Schnittstellenanforderung RIR 1013-19 definierten technischen Parametern und Anforderungen entsprechen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Anforderungen:

  • Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, einen Sendekanal im gesamten UKW-Frequenzbereich (88.1 – 107.9 MHz) frei zu wählen;
  • Die maximale Strahlungsleistung darf 50 nW e.r.p. nicht überschreiten;
  • Die Anlage muss über eine eingebaute Antenne ohne Anschlussstecker verfügen;
  • Die Anlage muss innerhalb einer Minute, nachdem am Audio-Eingang kein Signal mehr empfangen wird, aufhören zu senden.

Definition

Anhand von UKW-Minisendern kann ein Audiosignal in einem Umkreis von einigen Metern drahtlos über beliebige UKW-Empfänger abgehört werden. Das Audiosignal (Mono oder Stereo), das beispielsweise von einem MP3-Abspielgerät oder einer Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone ausgesendet wird, wird über die Lautsprecher des Empfängers übertragen.

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Letzte Änderung 31.05.2011

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